Land-„Reform“ in SWA/Namibia.

Das Thema köchelt seit Jahren vor sich hin. In Deutschland, dessen Bevölkerung gewohnt ist, daß die Medien in rascher Folge alle denkbaren Sensatiönchen präsentieren, die - nach einer Woche schon vergessen, anderen Platz machen - verwendet man wenig Zeit auf solche müden Dauer- brenner. Das weiß auch die in SWA herrschende Swapo und richtet sich mit Geschick darauf ein, immer ein wenig unterhalb der europäischen Reizschwelle zu bleiben. Ohne indes die angestrebte „Endlösung“ aus den Augen zu verlieren.

Ein neuerlicher Vorstoß der kommunistisch orientierten schwarzen Farmarbeitergewerkschaft wurde sogar von der betont liberalen Allgemeinen Zeitung in Windhuk vom 28.5.07 kritisch beurteilt. Wir erlauben uns den Originaltext auszugsweise zu zitieren:

Gewerkschaft erhöht den Druck.
Die namibische Farmarbeitergewerkschaft (NAFWU) hat angesichts der schleppenden Umver- teilung von Grund und Boden nach einer schärferen Gangart bei der Landreform verlangt und dabei die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte in Frage gestellt.

„Es ist nicht einzusehen, warum die Regierung für enteignete Farmen bezahlen solle, die ihren ursprünglichen Besitzern vor der Unabhängigkeit rechtswidrig entwendet wurden ,“ erklärte der Generalsekretär der NAFWU, Alfred Angula, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz und fügte hinzu: „schließlich können sich Grundbesitzer nicht auf die im Grundgesetz verankerten Eigentums- rechte berufen, weil der von ihnen bewirtschaftete Grund und Boden von seinen rechtmäßigen Besitzern vor der Unabhängigkeit gestohlen wurde ...

(Originalübertragung einschließlich grammatischer Fehler)

... Außerdem müsse durch eine entsprechende Gesetzesänderung gewährleistet werden, dass die Enteignung einzelner kommerzieller Farmen binnen 90 Tagen abgeschlossen und damit verhindert werden kann, dass deren Besitzer die Umverteilung ihres Grund und Bodens durch juristische Mittel „über Jahre verzögern“.

Diese Empfehlung ist in den Resolutionen einer Landreform-Konferenz enthalten, die die NAFWU vor kurzem in Windhoek abgehalten hat. In den relevanten Beschlüssen ist neben der vorge- schlagenen Enteignungsfrist auch die Forderung reflektiert, Ausländern den Besitz von Grund und Boden in Namibia grundsätzlich zu verbieten und ihre Farmen binnen der nächsten 10 Jahre zu enteignen.

Des Weiteren rät die NFWU in den Resolutionen dazu, jedem Landwirt nur den Besitz einer Farm zu gestatten und die Größe dieser Farm auf maximal 7000 Hektar zu beschränken. Darüber hinaus will die Gewerkschaft durchsetzen, dass schwarze Teilhaber an dem Besitz aller Wildfarmen beteiligt werden ...

Abgesehen davon legt die NAFWU der Regierung nahe, verbindliche Hektarpreise für enteignete Farmen festzulegen und sich sämtlichen „ungenutzten oder unproduktiven Grund und Boden ohne Entschädigungszahlungen an die Besitzer an(zu)eignen“. Außerdem sollen weiße Farmer veranlasst werden, ihr Land mit ihren Farmarbeitern in Form einer Kooperative zu teilen. ...

Schließlich erfreue sich die SWAPO einer komfortablen Mehrheit im Parlament und gebe es deshalb keinen Grund dafür, „warum wir die untauglichen Gesetze zur Landreform nicht ändern können“.

Ende der Zitate.

Man mag einwenden, daß dies der Vorstoß einer außerhalb der Regierungsverantwortung stehen- den Organisation ist. Doch darf man nicht übersehen, daß die NAFWU eine sehr einflußreiche Vereinigung ist, deren komplexe Verzahnung mit der auch von bundesdeutschen Politikern hofierten Regierungspartei SWAPO nicht zu unterschätzen ist. Auch der sich derzeit moderat gebende Präsident Pohamba  war vordem als Minister mit dem Thema „Landreform“ befaßt. Nach jahre- langer Beobachtung der namibischen Szene drängt sich der Eindruck eines Spiels mit verteilten Rollen auf. Irgendein „Scharfmacher“ propagiert für europäisches (!) Rechtsverständnis unerhörte Forderungen, nicht selten basierend auf historischen Unwahrheiten, die nach Abwarten der Reak- tionen z.B. vom Präsidenten teilweise relativiert werden. Doch die Forderungen bleiben im Raume stehen, sorgen für Unsicherheit, gewünschten Preisverfall nutzbarer Farmflächen.

Im Laufe der Zeit – Zeit spielt in Afrika keine Rolle - werden die Farmer mürbe. So wird die Nei- gung befördert, den vermeintlichen Schleudersitz zu räumen solange es noch Zeit ist. An Ausländer (Deutschländer) darf zumeist schon heute nicht verkauft werden und die SWAPO-Regierung zahlt erfahrungsgemäß weit unter Wert. Wer seine Farm einmal der Regierung angeboten hat, muß den angewiesenen Preis akzeptieren. Er kann nicht mehr zurück!

Nota bene: Die Farmen wurden von Weißen in harter Arbeit dem kargen Land abgerungen! In vorkolonialer Zeit zogen die schwarzen Stämme mit ihren Viehherden weidesuchend durch das Land, grasten ab, wo sie etwas fanden, zogen weiter. Farmen kannten sie nicht. Diese können des- halb auch nicht „zurückgegeben“, sondern höchstens nach hinbiegen der Gesetze „legal“ fortgenom- men werden.

Abzugrasen im weitesten Sinne war in dem harten Land selbstverständlicher Kern der alten Überle- bensstrategie und keineswegs moralisch verwerflich. Diese jahrhundertelange selektive Prägung ist noch heute wirksam. Das muß man wissen, will man versuchen das für Europäer Unbegreifliche zu begreifen.

KLEINER NACHTRAG:

Daß in der Republik Südafrika seit der „Unabhängigkeit“ bereits nahezu 2.000 (!) weiße Farmer ermordet wurden, von Simbabwe wollen wir erst gar nicht reden, dürfte bekannt sein. In vielen Fällen gingen den Morden Hetzreden schwarzer Funktionäre voraus, die bewußt oder unbewußt für das geistige Klima sorgten.

SWA/Namibia ist bisher davon verschont geblieben. Nunmehr befürchtet der namibische Landwirt- schaftsverband (NLU) nach verschiedenen Morden lt. einer Meldung der „Allgemeinen Zeitung“ vom 27. Juli 2007, daß die Kriminalität auch in den ländlichen Gebieten Namibias ankommt. In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Farmen und Lodges überfallen worden, wobei neben Bargeld und elektronischen Geräten auch Waffen entwendet wurden. Die NLU fordert die Farmer auf, Vorsorge zu treffen, verdächtige Fahrzeuge zu melden, die Anwesen mit einem Sicherheitszaun zu schützen und Alarmsysteme zu installieren. Funkkontakte zu den Nachbarn sollen jederzeit aktiv sein, um Hilferufe senden und empfangen zu können. Auf Kanal 68 kann die NLU erreicht werden. Werden bei Banken größere Geldbeträge abgehoben (z.B. Lohngelder) soll darauf geachtet wer- den, daß niemand folgt ...usw.

Unser Fazit: wenn auch die Situation in SWA/Namibia insgesamt als sicher und ruhig angesehen werden kann, und sich kein deutscher Tourist von einem Besuch des Landes abhalten lassen sollte, ist zu empfehlen, stets die Augen offen zu halten, auch, und vor allem in der Stadt, z.B. nie in unübersichtlichen Situationen etwa am Straßenrand, anzuhalten. Bei etwas Vorsicht kann man in diesem Lande noch einen interessanten Urlaub verbringen.

 Ralph Schroeder, im August 2007

 

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